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Förderung und Digitalisierung

Förderung für Website und Digitalisierung in Südtirol

Bis zu 60 % Zuschuss für Website und Digitalisierung: das Landesprogramm für Südtiroler Kleinstunternehmen. Voraussetzungen, Beträge, Frist.

Leon DapozLeon DapozGründer und Geschäftsführer

17. September 2026 · 3 Min. Lesezeit

Ausgefüllte Formulare und ein Kugelschreiber auf einem Holztisch, daneben kleine Pflanzen

Viele Südtiroler Betriebe zahlen ihre Website und ihre Digitalisierungsprojekte voll aus eigener Tasche, obwohl das Land bis zu 60 % zuschießt. Dieser Überblick zeigt dir, wer die Förderung bekommt, wie viel drin ist und worauf du achten musst.

Stand: Juli 2026. Grundlage ist das Landesprogramm „Initiativen zur Unterstützung der Digitalisierung von Kleinstunternehmen 2025 bis 2028“. Fördersätze, Beträge und Fristen können sich ändern. Prüfe vor dem Antrag die aktuellen offiziellen Angaben der Landesregierung Südtirol und des hds.

Wer fördert, und wen?

Gefördert wird über die Landesregierung Südtirol (Autonome Provinz Bozen-Südtirol). Antragsberechtigt sind vor allem Kleinstunternehmen:

  • Einzelunternehmen, Personen- und Kapitalgesellschaften, Konsortien und Zusammenschlüsse
  • Freiberufler und Selbständige (unter bestimmten Bedingungen)
  • Tätigkeit in Handwerk, Industrie, Handel, Dienstleistung oder Tourismus
  • Kleinstunternehmen-Kriterium: weniger als 10 Mitarbeitende und ein Umsatz bzw. eine Bilanzsumme innerhalb der EU-Grenze für Kleinstunternehmen

Der Wirtschaftsverband hds begleitet das Ganze zusätzlich mit dem Programm „Go digital!“ (Beratung und Schulungen).

Was gefördert wird

Für digitale Vorhaben ausdrücklich förderfähig sind unter anderem:

  • Internetauftritt und E-Commerce, also genau eine neue Website oder ein Online-Shop
  • Schulungen, Coaching und Beratung
  • Leistungen von Social-Media-Managern
  • Software, Cloud- und KI-Dienste
  • Softwarelizenzen

Nicht gefördert werden: Personalkosten, Hardware, Reisekosten, Werbung, Mehrwertsteuer und Leistungen zwischen Verwandten.

Das heißt konkret: Sowohl eine neue Website als auch KI- und Automatisierungsprojekte fallen in die förderfähigen Kategorien.

Wie viel gibt es?

  • Fördersatz: bis zu 60 % der anerkannten Ausgaben (De-minimis-Regelung).
  • Projektgröße: gefördert werden kleinere Digitalisierungsprojekte. Die Unter- und Obergrenze der anerkannten Ausgaben legt das Land in der jeweiligen Ausschreibung fest, die aktuellen Werte stehen auf der Seite der Landesverwaltung.

Von den anerkannten Ausgaben kommen also bis zu 60 Prozent zurück: der Unterschied zwischen „später mal“ und „jetzt“.

Die Frist: der wichtigste Punkt

  • Anträge sind jährlich bis zum 30. September einzureichen.
  • Der Antrag muss vor Durchführung der Maßnahme gestellt werden. Wer erst beauftragt und dann fördern will, geht leer aus.
  • Eingereicht wird über das CIVIS Südtiroler Bürgernetz (Dienst-ID 1045225).

So gehst du vor

  1. Prüfen, ob du antragsberechtigt bist (Kleinstunternehmen-Kriterien oben).
  2. Angebot einholen. Ein sauberer Kostenvoranschlag ist Teil des Antrags. darwin's liefert dir das in der passenden Form.
  3. Antrag über CIVIS stellen, vor Projektbeginn.
  4. Bewilligung abwarten, dann umsetzen.
  5. Abrechnen und Nachweise einreichen.

Worauf du achten musst

  • Reihenfolge: erst Antrag, dann beauftragen. Nie umgekehrt.
  • Frist: 30. September. Verpasst ist verpasst.
  • Belege: sauber dokumentieren, sonst keine Auszahlung.
  • Aktualität: Das Programm läuft von 2025 bis 2028, Details können sich pro Jahr ändern. Im Zweifel bei der Landesförderung oder beim hds nachfragen.

Wie darwin's dabei hilft

Wir sind keine Förderberatung, aber wir kennen den Ablauf und liefern dir, was du für den Antrag brauchst: ein klares, förderkonformes Angebot für Website oder Digitalisierungsprojekt. Die Antragstellung über CIVIS machst du selbst (oder dein Steuerberater), wir sorgen dafür, dass das Projekt dahinter sitzt.

Fazit

Bis zu 60 % Zuschuss für kleinere Projekte, Frist 30. September, Antrag vor Beginn: Wer eine Website oder ein Digitalisierungsprojekt plant, sollte die Förderung nicht liegen lassen. Der erste Schritt ist ein förderfähiges Angebot, der zweite der rechtzeitige Antrag.

Du planst ein Website- oder Digitalisierungsprojekt und willst die Förderung nutzen? Sprich mit uns, wir liefern das passende Angebot →

Häufige Fragen

Wie viel Förderung bekomme ich für eine Website?

Bis zu 60 % der anerkannten Ausgaben, innerhalb der Grenzen, die das Land für die Projektgröße festlegt, abhängig von deinem Vorhaben und der Bewilligung.

Bis wann muss ich den Antrag stellen?

Regulär bis zum 30. September des Jahres, und immer, bevor du das Projekt startest. Einreichung über das CIVIS Bürgernetz.

Ist mein Betrieb antragsberechtigt?

Wenn du ein Kleinstunternehmen bist (unter 10 Mitarbeitende, Umsatz oder Bilanz innerhalb der EU-Grenze für Kleinstunternehmen) in Handwerk, Handel, Dienstleistung, Industrie oder Tourismus, in der Regel ja.

Übernimmt darwin's den Förderantrag?

Wir liefern das förderkonforme Angebot und die Projektunterlagen. Die Antragstellung über CIVIS läuft über dich oder deinen Steuerberater.

Leon Dapoz

Geschrieben von

Leon Dapoz, Gründer und Geschäftsführer

Gründer von darwin's in Brixen. Berät Südtiroler Betriebe zu Website, Sichtbarkeit und KI.

Charles, der KI-Assistent von darwin's

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